AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Paragraph 1: Einbeziehung/Keine Leistungserbringung an Privatleute
Die KMT-Köhnlein Messtechnik GmbH (im folgenden KMT) erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Funkmesstechnik, Netzwerkbetreuung IT sowie Audio- und Video-Sensorik. Die KMT leistet ausschließlich an gewerbliche Kunden und Freiberufler. Bei Vertragsabschluss bestätigt der Kunde der KMT gleichzeitig, dass er ausschließlich für berufliche Zwecke handelt. Auf Verlangen ist der KMT ein Gewerbenachweis oder sonstiger geeigneter Nachweis über die gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit vorzulegen. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der KMT erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen, auch wenn Sie von dem Partner mitgeteilt wurden, binden uns nicht. Unser Stillschweigen gegenüber solchen AGB gilt nicht als Zustimmung. Gegenbestätigungen des Käufers/Bestellers/Auftraggebers unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
Paragraph 2: Angebot und Abschluss
- Die Angebote der KMT sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (elektronischen) Bestätigung der KMT.
- Soweit die KMT nichts anderes vereinbart oder angibt, hält sich die KMT an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise einen Monat ab dem Angebotsdatum gebunden.
Paragraph 3: Lieferung
- Liefertermine oder –fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden zumindest in Textform als verbindlich vereinbart.
- Liefer- und Leistungsverzögerung auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der KMT die Lieferung und Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Krankheit usw., auch wenn sie bei Lieferanten der KMT oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat die KMT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die KMT, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als drei Monate (ab vereinbarter Leistungszeit) dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die KMT von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die KMT nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
- Soweit die KMT lediglich Dienstleistungen erbringt, wird kein konkreter Erfolg geschuldet. Dies gilt insbesondere für die Erstellung von Funkmessprotokollen und Vermessung von W-LAN Accesspunkten und deren Funkstrecken. Für die Verwendung und Sicherheit der Datenübertragung des Kunden wird keine Garantie gegeben. Die Leistungen der KMT werden nach dem jeweiligen Stand der Technik erbracht. Für Veränderungen in der Zukunft ist der Kunde eigenverantwortlich. Die KMT trägt hierfür keinerlei Überwachungs- oder Informationspflichten. Dies gilt insbesondere auch für neue Hacker- und Virensoftware und vergleichbare datentechnische Manipulationen.
Paragraph 4: Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, es sei denn, die Umsatzsteuer und der Bruttobetrag sind extra ausgewiesen. Der Kaufpreis ist innerhalb von sechs Werktagen nach Lieferung zu entrichten, bzw. mit Abnahme des Werkes. Nach Ablauf dieser Zeit gerät der Kunde in Zahlungsverzug.
- Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug zu leisten (Skontoverbot). Es kommt für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Eingang bei der KMT an. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit Ansprüchen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder von der KMT anerkannt sind.
Paragraph 5: Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
- Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (dies gilt nur bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.”
Paragraph 6: Haftung für Mängel/Gewährleistung Verjährung
- Die gesetzliche Gewährleistung wird für den Kauf neuwertiger Sachen auf ein Jahr ab Überlassung der Gegenstände verkürzt. Mängelanzeigen haben in Textform zu erfolgen. Die KMT hat stets zunächst das Recht auf drei Nacherfüllungsversuche (Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache), da die Leistungen der KMT technisch außerordentlich kompliziert und exklusiv sind.
- Beim Kauf von gebrauchten Gegenständen, insbesondere Vorführgeräten wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
- Überlassung von Software/Einrichtung von Netzwerken
Soweit die KMT Software veräußert und/oder Netzwerke einrichtet, entsprechen diese dem jeweiligen Stand der Technik. Danach ist es nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Software ist aus diesem Grund nur in einem Umfang leistungsfähig einsetzbar, wie er in der Programmbeschreibung, der Bedienungsanleitung oder dem Benutzerhandbuch beschrieben ist. Ein Wartungsvertrag oder Pflege der Softwareaktualität ist nicht Bestandteil des Kaufvertrages oder der Dienstleistung und wird von der KMT nicht angeboten. Die KMT kann die Sicherheitsstandards nur nach dem gegenwärtigen Stand der Technik gewährleisten. Es ist möglich, dass in der Zukunft Systeme und Programme entwickelt werden, die derzeitige Sicherheitsbarrieren –die als sicher gelten- in Zukunft überwunden werden. Der Kunde wird sich über den technischen Fortschritt selbst informieren und ggf. sein erworbenes System updaten und den veränderten Sicherheitsstandards anpassen.
- Die Ansprüche der KMT auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt gemäß § 199 BGB.
Paragraph 7: Haftung für Schäden /Haftungsausschluss
- Die KMT haftet nicht für den Verlust von Daten, die auf unsachgemäße Anwendungen oder nicht erfolgte Sicherheitsanpassungen zurückzuführen sind. Die KMT haftet nicht für übrige Schäden, die durch Inkompatibilität der auf dem jeweiligen PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden. und für Systemstörungen, die aufgrund älterer, störender oder nicht vollständig entfernter Treiber und Programme entstehen.
- Die Haftung der KMT für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die KMT für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- In Fällen der Produkthaftung gem. § 478 BGB wird der Kunde an den Rückgriffsansprüchen der KMT gegen Lieferanten nach besten Kräften mitwirken und insbesondere Beweise sichern, die Sache unverzüglich zur Begutachtung und Überprüfung auch durch sachverständige Dritte zur Verfügung stellen.
Paragraph 8: Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Verwender oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.
Paragraph 9: Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtsstand
- Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der KMT.
- Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgenommen ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Soweit der Ausschluss des UN-Kaufrechts nicht möglich ist oder die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland nicht wirksam vereinbart wurde oder werden kann, gilt das UN-Kaufrecht unter Ausschluss des ausländischen Rechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der KMT zuständige Gericht.